Dem 1. FC Union Berlin wird in der Bundesligatabelle ein Punkt abgezogen. Der Einspruch des Hauptstadtklubs gegen die Umwertung des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum wurde vom DFB-Bundesgericht abgewiesen.

Durch die Entscheidung ändert sich die Situation im Abstiegskampf, die Tabelle wird vor dem 24. Spieltag an diesem Wochenende angepasst: Dank des 2:0-Sieges und zwei zusätzlicher Punkte wird der VfL den 1. FC Heidenheim um zwei Zähler auf nun 17 überflügeln und vom Relegationsplatz verdrängen. Union Berlin auf Tabellenrang 13 steht nun bei nur noch 23 Punkten.

Das Rechteorgan unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer lehnte die Berufung von Union gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar ab, als dem Einspruch der Bochumer gegen die Spielwertung stattgegeben und entschieden wurde, dass die Partie mit 2:0 für den VfL gewertet wird.

Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute beim Stand von 1:1 für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste. Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet.

„Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt“, sagte Riedmeyer nach der über vierstündigen Verhandlung und zweistündigen Beratung seines Rechtsorgans auf dem DFB-Campus in Frankfurt. Er ergänzte, die Partie hätte eigentlich abgebrochen werden müssen: „Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet.“

St. Pauli behält sich weitere Schritte vor

Zuvor war bereits der Einspruch der Abstiegskandidaten FC St. Pauli und Holstein Kiel abgewiesen worden. Die Berufungen gegen das Urteil seien unzulässig, hatte das Bundesgericht entschieden. Die beiden Clubs seien nicht am Skandalspiel vom 14. Dezember beteiligt gewesen, begründete das Gericht.

Die Hamburger wollen die Abweisung ihres Einspruchs allerdings nicht hinnehmen. „Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des FC St. Pauli gegen die Entscheidung, das Spiel Union Berlin gegen den VfL Bochum mit 0:2 zu werten, als unzulässig verworfen. Der Hamburger Bundesligist kann der Begründung dafür nicht folgen und prüft, ggf. gegen diese Entscheidung vorzugehen“, teilte der Klub mit.

Einen Schritt weiter ist bereits der 1. FC Union. Präsident Dirk Zingler wertete die Entscheidung des Gerichts als politisch motiviertes Urteil und kündigte an: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“ Dies ist die letzte Möglichkeit für Union.

„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat“, sagte Zingler in einer schriftlichen Stellungnahme. „Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung.“

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