Die Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin verlangt auch von Unternehmen in Deutschland, Auskünfte zu ihren Programmen für Diversität, Gleichberechtigung und Integration. „Die US-Botschaften überprüfen alle unsere Verträge und Zuschüsse, um sicherzustellen, dass sie mit den jüngsten Executive Orders des Weißen Hauses im Einklang stehen“, sagte eine Sprecherin der Botschaft in Berlin WELT.
„Als Teil dieser Überprüfung werden Auftragnehmer und Zuschussempfänger um die Bescheinigung gebeten, die in der Exekutivanordnung des Präsidenten zur Beendigung illegaler Diskriminierung und zur Wiederherstellung leistungsbezogener Chancen (EO 14173) gefordert wird.“ Die Anordnung von US-Präsident Donald Trump richtet sich gegen Initiativen für Diversität und Gleichstellung, die nach der englischen Abkürzung DEI genannt werden.
Sie sollen nach dem Willen der Regierung von Trump in den USA beendet werden. „Ich weise außerdem alle Behörden an, unsere seit Langem bestehenden Bürgerrechtsgesetze durchzusetzen und illegale DEI-Präferenzen, -Mandate, -Politiken, -Programme und -Aktivitäten des Privatsektors zu bekämpfen“, heißt es in der besagten Executive Order.
Über die Botschaften weitet die Regierung diese Initiative ins Ausland aus. Auch US-Vertretungen in Frankreich, Spanien und anderen europäischen Ländern haben entsprechende Abfragen an lokale Unternehmen versandt.
Laut Außenministerium in Washington verlangt die Anweisung „von Auftragnehmern und Zuschussempfängern in der ganzen Welt lediglich eine Bestätigung, dass sie die geltenden US-Bundesgesetze gegen Diskriminierung einhalten“, heißt es auf Anfrage von WELT aus dem US State Department. „Für ausländische Unternehmen, die außerhalb der USA tätig sind, gelten in der Regel keine Antidiskriminierungsgesetze der USA, es sei denn, sie werden von einem US-Arbeitgeber kontrolliert und beschäftigen US-Bürger.“
In der Botschaft in Berlin schränkt man – wortgleich mit dem State Department – ein, dass sich die Maßnahme ausschließlich auf Anbieter oder Organisationen beziehe, die Verträge oder Zuschüsse „im Rahmen unserer Missionen erhalten oder erhalten möchten“. Es sei keine „Überprüfung“ erforderlich, die betroffenen Auftragnehmer müssten lediglich die Einhaltung der Regeln selbst bescheinigen. „Mit anderen Worten, wir bitten sie lediglich, zusätzlichen Papierkram auszufüllen.“
BDI rät Firmen nicht auf US-Forderung einzugehen
Der Industrieverband BDI rät deutschen Firmen, nicht auf die Forderung der US-Regierung nach einer Einschränkung ihrer Diversitätsprogramme einzugehen. „Der BDI betrachtet die Bestrebungen der US-Regierung, politische Vorstellungen im Hinblick auf unternehmerische Leitlinien über die eigenen Landesgrenzen hinaus durchzusetzen, mit großer Skepsis“, sagte das Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung Wolfgang Niedermark.
„Unternehmensprinzipien gelten unabhängig davon, welche Regierung in welchem Land regiert. Deshalb ermutigen wir die Unternehmen, an ihren Prinzipien festzuhalten“, betonte er.
Unternehmen, die Vielfalt und gleiche Aufstiegschancen förderten, seien in der Regel innovativer und produktiver und gewännen mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sagte Niedermark. „Gleichzeitig unterliegen sie geltendem Recht in jenen Ländern, in denen sie aktiv sind.“ Letztlich müssten Unternehmen deshalb je nach individueller Situation entscheiden, wie sie auf die Schreiben reagieren.
Daniel Zwick ist Wirtschaftsredakteur und berichtet für WELT über alle Themen aus der Autoindustrie.
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