Der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) führt verpflichtende Tests zur Geschlechtsüberprüfung bei Wettkämpfen von Frauen ein. Die Untersuchung soll zur Feststellung der biologischen Zugehörigkeit des Geschlechts dienen. Athletinnen werden sich künftig einem einmaligen Gentest unterziehen müssen, sagte der Präsident des internationalen Leichtathletikverbandes, Sebastian Coe.

„Wir sind der Meinung, dass dies ein sehr wichtiger Weg ist, um Vertrauen zu schaffen und die Integrität des Wettbewerbs aufrechtzuerhalten. Wir werden die weibliche Kategorie entschlossen schützen und alles Notwendige dafür tun“, so Coe.

Der Leichtathletik-Weltverband verschärft mit den Tests zur Geschlechterüberprüfung die bisherigen Regeln weiter. Seit dem 31. März 2023 sind Transgender-Frauen bereits von Spitzenwettkämpfen in der Frauen-Kategorie ausgeschlossen, wenn sie die männliche Pubertät durchlaufen haben – unabhängig von ihrem aktuellen Testosteronspiegel.

Wangenabstrich oder Trockenbluttest zur Geschlechtsbestimmung

Ab wann die neue Regel zur Überprüfung des Geschlechts greift, ist noch nicht bekannt. Klar ist jedoch, wie die Tests durchgeführt werden. Die Athletinnen werden auf das SRY-Gen untersucht, das für die Geschlechtsdifferenzierung beim Menschen verantwortlich ist. Der Weltverband will dafür nicht-invasive oder minimalinvasive Wangenabstriche oder Trockenbluttests (Test mit getrocknetem Blutstropfen, Blutentnahme beispielsweise über einen Tropfen im Finger) einsetzen.

„Der Freigabetest ermöglicht es Athleten, in der weiblichen Kategorie anzutreten. Der Prozess ist sehr einfach, sehr klar und von großer Bedeutung. Keiner dieser Eingriffe ist invasiv. Sie sind notwendig und werden nach absoluten medizinischen Standards durchgeführt“, sagte Coe.

Bereits 2023 hatte der Weltverband auch die Zulassungsbestimmungen für Athleten mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) geändert. Bei DSD handelt es sich um eine seltene Kondition, bei denen die Hormone, die Gene und/oder die Fortpflanzungsorgane eines Menschen eine Mischung aus weiblichen und männlichen Merkmalen aufweisen können. Die bekannteste DSD-Athletin ist die 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya aus Südafrika.

Der Verband verlangte von ihr und anderen DSD-Athletinnen, ihren Testosteronspiegel für mindestens zwei Jahre künstlich zu senken. Semenya klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich gegen diese Regel.

Trotz des Urteils beharrt der Leichtathletik-Weltverband auf seine Vorschriften. Die bestehenden DSD-Bestimmungen werden weiterhin als nötig angesehen, um „den fairen Wettbewerb in der Frauenkategorie“ zu schützen, hieß es in einer Stellungnahme.

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