Ob Raucherpause oder Überstunde: Arbeitszeiterfassung ist seit einem Urteil Pflicht. Frederik Neuhaus, Chef der Stechuhr-App Clockin, berichtet, wie die Wirklichkeit aussieht.

Schon vor zweieinhalb Jahren haben die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden: Auch hierzulande muss die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch erfasst werden – so wie es ein Urteil des EuGH von 2019 vorsieht. Genaueres sollte eigentlich ein bundesdeutsches Gesetz regeln, das immer noch auf sich warten lässt. Trotzdem gilt die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit bis auf wenige Ausnahmen bereits.

Stern plus

stern+ zur Bundestagswahl
Jetzt 8 statt 4 Wochen für nur 1 €

  • Alles zur Wahl. Alles davor. Alles danach.
  • Alles von stern+ mit erstklassigen Inhalten von GEO und Capital
  • Doppelt so lange testen, danach 2,99 € je Woche, jederzeit kündbar
Jetzt testen

Bereits registriert? Hier anmelden

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke