Der Chef des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, hat Union und SPD aufgefordert, die geplante massive Schuldenaufnahme auch wirklich zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben bei Verteidigung und Infrastruktur einzusetzen. „Was wir brauchen, sind nicht das Verteilen von Geschenken oder von Wohltaten“, sagte Fuest am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Nötig seien im Bundeshaushalt „Kürzungen bei nicht prioritären Ausgaben“.

Doch die voraussichtlich künftige Koalition „marschiert hier genau in die entgegengesetzte Richtung“, kritisierte Fuest. „Man muss jetzt darauf achten, dass es zusätzliche Investitionen sind, zusätzliche Verteidigungsausgaben, die mit den Schulden finanziert werden.“ Im Kernhaushalt müssten gleichzeitig „Ausgaben in Richtung der Prioritäten umgeschichtet werden“. Wenn Ausgaben für bestimmte Gruppen oder Steuersenkungen durch Schulden finanziert würden, „dann muss man sagen, das passt nicht in die Landschaft“.

Fuest forderte SPD und Union deshalb auf, eine „Zusätzlichkeitsklausel“ bei Investitionen einzuführen, damit diese tatsächlich über das bisher geplante hinaus erfolgen. Die geplante Schwelle, ab der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollten, sei zudem zu niedrig. Sie müsse nicht bei einem Prozent der Wirtschaftsleistung liegen, sondern „mindestens 1,5, vielleicht auch zwei“ Prozent betragen.

Skepsis, ob Lockerung der Schuldenbremse in den Ländern klappt

Das Ifo-Institut ist zudem skeptisch, ob eine Lockerung der Schuldenbremse in allen Bundesländern gelingen kann, so wie es auch geplant ist. Nur in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und im Saarland könne die Schuldenbremse auf Länderebene per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Parlamenten gelockert werden, teilte das Ifo-Institut mit.

In den restlichen Bundesländern seien Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig. „Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen“, sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden.

Eine verfassungsändernde Mehrheit haben die Regierungsparteien den Angaben zufolge nur in Schleswig-Holstein. Überall sonst müsse die Regierung eine Verständigung mit den Oppositionsparteien herbeiführen. In Brandenburg wäre demnach sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich.

„Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse für die Länder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nächsten Landtagswahlen verfassungsändernde Mehrheiten zustande bekommen“, sagte Ragnitz.

Grüne fordern mehr Ausgaben für den Klimaschutz

Union und SPD hatten sich in ihren Sondierungsgesprächen auf die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur verständigt. Für die dafür nötigen Grundgesetzänderungen würden sie die Zustimmung der Grünen benötigen.

Diese sehen die Vorschläge aber kritisch und pochen unter anderem auf die Anhebung der Schwelle, ab der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen sind, auf 1,5 Prozent. Darüber hinaus verlangen sie bei den Infrastruktur-Investitionen einen klaren Schwerpunkt bei Ausgaben für den Klimaschutz.

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