Ein Druckmaschinenbauer verlost Geld unter Mitarbeitenden ohne Krankheitstage. Die Kritik ließ nicht lange warten. Aber ist der Schritt arbeitsrechtlich eigentlich erlaubt?

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke