Jens Lehmann sorgte schon für etliche Skandale und Eklats. Jetzt löste der 55-Jährige enormen Ärger bei einer Richterin aus. Sie kritisierte das Verhalten des einstigen Fußball-Nationaltorwarts vor Gericht mit deutlichen Worten.

Es geht um Lehmanns Aufritt vor dem Amtsgericht München in dieser Woche. Der ehemalige Fußball-Star musste sich wegen einer Alkoholfahrt nach einem Besuch auf dem Oktoberfest verantworten. Vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr wurde Lehmann freigesprochen. Stattdessen muss er 1000 Euro wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit bezahlen.

Ausfallerscheinungen, die ihm die Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen hatte, konnten ihm nicht nachgewiesen werden. Eine Gutachterin führte das Würgen und das gekrümmte Gehen wahrscheinlich auf den Husten zurück, den Lehmann hatte.

In ihrer Urteilsbegründung rechnete Richterin Alexandra Möhring trotzdem mit dem einstigen Nationaltorhüter ab. Sie sagte: „Ich glaube den Zeugen aufs Wort.“ Die Richterin meinte die beiden Polizeibeamten und die Ärztin, die Lehmann in der Nacht seiner Alkoholfahrt um 2.10 Uhr Blut abgenommen hatten.

Sie beschrieben Lehmanns Verhalten als distanzlos, aggressiv, gereizt. So hauchte Lehmann einen der Beamten mehrfach an, um zu beweisen, dass er nicht getrunken habe. Das sei nicht auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, sondern auf Lehmanns Verhalten, so die Gutachterin. Richterin Möhring sagte zu Lehmann: „Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten.“

Richterin: „Ihr distanzloses Verhalten war hier zu sehen“

Weiter sagte sie: „Ihr distanzloses Verhalten war auch hier zu sehen.“ Lehmann fotografierte im Prozess einen Polizisten und fragte ihn, ob er Kinder habe. Beobachter bewerteten es als eine Art Drohung.

Die Richterin gab Lehmann einen Rat für sein weiteres Leben mit auf den Weg. „Ihr kritischer Geist, wenn man es freundlich sagen will, ist oftmals ungehobeltes, vielleicht auch schlechtes Benehmen. Das kommt Ihnen hier heute aber tatsächlich zugute“, so Möhring. Die Richterin warnte: „Das wird Sie aber nicht auf Dauer weiterbringen. Ob das das Bild ist, was Sie abgeben wollen, wage ich zu bezweifeln. Daran können Sie ja arbeiten.“

In seinem Schlusswort vor dem Urteil kritisierte Lehmann die Staatsanwaltschaft wegen der Ermittlungen. Möhring sagte dazu: „Sie sind mit 0,72 Promille Auto gefahren, nicht die Staatsanwältin. Auch Sie, Herr Lehmann, müssen sich an Gesetze halten. Ich weiß nicht, ob das immer so bei Ihnen angekommen ist.“

Lehmann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, ins Auto gestiegen und gefahren zu sein, nachdem er zuvor auf der „Wiesn“ zwei Maß Bier und ein Bier-Wasser-Gemisch getrunken habe. Nach dem Prozess sagte Lehmann: „Nach wie vor ist es so, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich Auto gefahren bin und mein eigenes Vermögen falsch eingeschätzt habe. Ich habe jetzt Erfahrungen mit der Justiz gemacht, wo man sich häufig ungerecht behandelt gefühlt hat.“

Sein letzter Satz zu den Journalisten: „Jetzt muss ich mich im Straßenverkehr ordentlich verhalten.“ Danach verschwand er mit seinem Anwalt in der U-Bahn Richtung Münchner Hauptbahnhof.

Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück.

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