Der australische Golfspieler Ryan Peake, ein ehemaliges Mitglied einer Motorrad-Gang, hat die 104. New Zealand Open gewonnen. Durch seinen Sieg mit nur einem Schlag Vorsprung hat sich Peake einen Platz bei den traditionsreichen British Open gesichert. Hinter ihm liegt ein ungewöhnlicher Weg.
Der 31 Jahre alte Golfprofi bezeichnete den Sieg als „lebensverändernd“, nachdem er einen Acht-Fuß-Par-Putt versenkt hatte, um ein Vierer-Play-off mit seinem australischen Landsmann Jack Thompson, dem Südafrikaner Ian Snyman und dem Japaner Kazuki Higa zu vermeiden. Peake war mit vier Schlägen Rückstand auf den über Nacht führenden Guntaek Koh (Südkorea) in die finale Runde im Millbrook Resort in Queenstown gegangen. Am 67. Loch übernahm er zum ersten Mal die Führung und spielte insgesamt 55 Löcher ohne Bogey.
Für seinen Sieg erhielt Peake rund 112.000 Dollar (circa 107.000 Euro), doch das Erreichte ist für den Australier auf einer anderen Ebene noch wertvoller. „Ich habe gerade mein Leben geändert“, erklärte Peake. „Das ist es, was ich tue. Ich will einfach nur hier sein und Golf spielen.“
Peake saß fünf Jahre im Gefängnis
Peakes Biografie war bislang eher unübersichtlich: Als Jugendlicher galt er als vielversprechendes Golf-Talent und war Teamkollege des British-Open-Champions Cameron Smith. Im Alter von 21 Jahren folgte dann aber der Absturz. Peake wurde wegen Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt; zu diesem Zeitpunkt war er Mitglied der berüchtigten Rebels-Gang in Australien.
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis kehrte der Ex-Rocker zum Golfspielen zurück. Mithilfe seines früheren Trainers und der Unterstützung seiner Familie begann er, seine sportliche Karriere wieder aufzubauen – mit nun großem Erfolg. „Ich wusste immer, dass ich es schaffen kann, aber es war nur eine Frage der Zeit, wann ich es tun würde“, sagte Peake nach seinem Premierensieg.
Seine kriminelle Vergangenheit hätte ihn beinahe den Erfolg gekostet. Erst zwei Tage vor Turnierbeginn, am vorigen Donnerstag, hatten Neuseelands Behörden Peake die Einreise gestattet.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke